Beitrag vom 23. März 2026
Bis 7. Juni 2026 müssen die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit verschärft sich das aktuell geltende Entgelttransparenzgesetz aus 2017. Für Unternehmen bedeutet das vor allem mehr Transparenz bei Gehältern und Vergütungssystemen.
Mit der wachsenden Bedeutung von Entgelttransparenz, auch bedingt durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre bestehenden Vergütungsstrukturen kritisch zu hinterfragen und systematisch weiterzuentwickeln.
Im Kontext der neuen Regeln zur Entgelttransparenz und Equal Pay machen viele Unternehmen bei leistungsabhängiger Vergütung ähnliche Fehler. Diese können künftig Auskunftsansprüche, Schadensersatzforderungen oder Bußgelder auslösen. Für Geschäftsführer ist es daher wichtig, typische Risiken frühzeitig zu kennen.
Viele Unternehmen sagen zwar, dass „Leistung“ über das Gehalt entscheidet, können aber nicht konkret erklären:
Fehlen klare Kriterien oder eine Dokumentation, wirkt eine Gehaltsdifferenz schnell willkürlich oder diskriminierend. Da künftig der Arbeitgeber die Beweislast trägt, kann das zum rechtlichen Risiko werden.
Tipp:
Einheitliche Bewertungsmaßstäbe (z. B. Zielerreichung, Qualität, Verantwortung, Zusammenarbeit) festlegen und Bewertungen dokumentieren.
In vielen Unternehmen entstehen Gehaltsunterschiede schlicht durch unterschiedliche Verhandlungsergebnisse. Manche Mitarbeiter verhandeln härter, andere nicht.
Das Problem: Solche Unterschiede lassen sich nicht als objektives Leistungskriterium rechtfertigen. Gerade hier entstehen statistisch häufig geschlechtsspezifische Gehaltslücken.
Tipp:
Gehaltsbänder pro Position definieren und individuelle Gehälter innerhalb dieser Bandbreite begründen.
Ein weiterer häufiger Fehler sind zu stark subjektive Bewertungen:
Solche Einschätzungen sind schwer überprüfbar und können unbewusste Vorurteile (z. B. Gender-Bias) enthalten.
Tipp:
Leistungsbewertungen stärker strukturieren, z. B.:
Equal Pay bezieht sich auf gleiche oder gleichwertige Arbeit. Viele Unternehmen haben jedoch keine oder nur unzureichend systematische Stellenbewertungen.
Typisches Problem: Zwei ähnliche Positionen werden unterschiedlich bezahlt, weil sie historisch unterschiedlich eingruppiert wurden. Bei einem Auskunftsanspruch kann das schnell zu Problemen führen.
Tipp:
Positionen anhand objektiver Kriterien bewerten, z. B.:
Viele Unternehmen analysieren ihre Gehaltsstruktur nicht systematisch. Dadurch bleiben Entgeltunterschiede oft jahrelang unbemerkt. Mit den neuen Berichtspflichten (ab 100 Beschäftigten) müssen Unternehmen jedoch geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede regelmäßig prüfen. Liegt ein nicht erklärbares Gefälle von mindestens 5 % vor, können zusätzliche Prüfpflichten entstehen.
Tipp:
Regelmäßige Pay-Gap-Analysen und Gehaltsreviews durchführen.
Für Geschäftsführer bedeutet das:
Ein rechtssicheres Vergütungssystem, das künftig auf folgenden drei Elementen basiert:
Unternehmen, die ihre Vergütungssysteme frühzeitig strukturieren, reduzieren nicht nur rechtliche Risiken – sie stärken auch Transparenz, Motivation und Arbeitgeberattraktivität.
Bildnachweis: Shutterstock / Dmitry Demidovich
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