CORONA – Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bis 30.06.2023

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CORONA – Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bis 30.06.2023

Beitrag vom 31. August 2022

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Gemäß dem Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.06.2023 verlängert.

Darüber hinaus soll auch bis spätestens 31.08.2023 im Einzelfall eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt werden können. Der DStV hat sich dafür stark gemacht, die ursprüngliche Frist des 31.12.2022 bis zum Ende des Jahres 2023 zu verlängern. Die verlängerten Fristen sollen für sämtliche Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe gelten.

Die Beantragung der Fristverlängerung bis zum Jahresende 2023 muss ebenso wie die Einreichung der Schlussabrechnung über das Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Die Informationen sollen in Kürze auch auf den Webseiten zu den Corona-Wirtschaftshilfen sowie den speziellen FAQ-Katalog zur Schlussabrechnung abrufbar sein.

Quellen: BStBK und DStV online

 

Bild: Shutterstock / William Potter

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