Aktuelle Zahlen zur Insolvenz

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Aktuelle Zahlen zur Insolvenz

Beitrag vom 15. Juli 2021

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Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht galt nach mehreren Verlängerungen bis zum 30. April 2021.

Danach war die Insolvenzantragspflicht für von der Pandemie betroffenen Unternehmen pauschal für den Tatbestand der Überschuldung ausgesetzt. Zudem bestand die Möglichkeit, die Anzeigepflicht aufgrund von Zahlungsunfähigkeit ebenso bis zum 30. April 2021 auszusetzen, wenn ein Unternehmen bis zum 28. Februar 2021 die Überbrückungshilfe III beantragt hat, die Hilfe wohl gewährt wird und in der Höhe dazu geeignet ist, eine Insolvenzreife abzuwenden.

Seit dem 01. Mai 2021 greifen wieder die Regelungen der Insolvenzordnung.

Für eine abschließende Beurteilung, welche Auswirkungen die Aussetzung der Antragspflicht, verbunden mit den übrigen Corona-Maßnahmen, hat, ist es sicherlich noch zu früh. Allerdings lohnt sich ein Blick auf die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Zahlen per Mai 2021 und ein kurzer Vergleich zu vorangegangenen Krisen:

Historische Erfahrungen aus Insolvenzwellen

In Krisenzeiten steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für gewöhnlich. Die höchsten jährlichen Anstiege gab es dabei im Zuge der Ölpreiskrisen in den Jahren 1974 (+50 %) und 1982 (+40 %), nach dem Auslaufen des Wiedervereinigungsbooms (1993: +39 %) sowie nach dem Platzen der IT-Blase (2002: +16 %). Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen „nur“ um 12 % gestiegen. 

Vor-Corona-Insolvenzen

Wurden 2018 noch 109.584 Unternehmensinsolvenzen beantragt (davon 98.409 eröffnet), gab es 2019 mit 104.069 (-5,03 %) Anträgen, wovon 93.558 (-4,93%) Verfahren eröffnet wurden, eine Abschwächung. 

Corona-Krise

In 2020 sank die Zahl der Anträge abermals, nunmehr auf 75.044 (-27,89 %), eröffnet wurden 65.795 Verfahren (-29,67 %).

Im 1. Quartal 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 3.762 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 19,7 % weniger als im 1. Quartal 2020. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelte sich somit noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. 

50,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2021 als im 1. Quartal 2020 

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahresquartal um mehr als die Hälfte gestiegen. 22.686 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren 7.591 oder 50,3 % mehr als im 1. Quartal 2020: 15.095. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Bild: Elnur/Shutterstock.com

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