Beitrag vom 13. März 2020
Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern, rollen bereits Hilfen seitens der Banken, Förderinstitute und der Bundesregierung an.
Wir sind im engen Austausch mit allen Banken und Förderinstituten der Region Berlin-Brandenburg.
Wichtig für die schnelle Beurteilung Ihrer Finanzierungsanfragen zur Bereitstellung von Liquiditätshilfen und Überbrückungskrediten ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf und die Möglichkeiten der Rückzahlung hervorgeht. Nach derzeitigem Stand ist ein Sanierungsgutachten wie in der Wirtschaftskrise 2008 / 2009 nicht erforderlich, wohl aber der Jahresabschluss 2018 und eine testierte BWA 2019.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung bei den Banken und Förderinstituten sicherzustellen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Der bei Förderbanken erforderliche Eigenanteil des Antragstellers soll durch eine persönliche Bürgschaft des „wirtschaftlich Berechtigten“ ergänzt werden.
In den Genuss sollen ergänzend die Branchen Handel und Gastronomie aufgenommen werden.
Am Mittwochabend findet noch einmal ein „round table Gespräch“ mit der Wirtschaftssenatorin Popp statt. Ab voraussichtlich Donnerstag wird dann seitens der IBB der Liquiditätsfonds für alle von der Krise betroffenen Unternehmen öffnen. Die Hausbanken wollen dann jeweils auf Ihren Webseiten vereinheitlichte Informationen hierzu veröffentlichen.
Für weitere Fragen und Hilfen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Tel.: +49(0) 30 / 80584720; Fax: +49(0) 30 / 80584719
Email: mail@manzel.de
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