Mit dem Nachhaltigkeitsbericht als Unternehmen mehr Vertrauen schaffen!

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Mit dem Nachhaltigkeitsbericht als Unternehmen mehr Vertrauen schaffen!

Beitrag vom 13. Dezember 2022

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Der Nachhaltigkeitsbericht schafft Vertrauen, sendet positive Signale an die Öffentlichkeit, Partner, Mitarbeitenden und Kunden. Damit zeigen Unternehmen, dass sie sich ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst sind und transparent kommunizieren.

So achten Investoren und Kapitalgeber verstärkt auf ESG Kriterien bei ihren Investitionen in Eigenkapital und Fremdkapital. Diese Entwicklung ist bereits am gestiegenen Volumen von Green-Bond-Emissionen abzulesen.

Die Notwendigkeit

Ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit gewinnen immer stärker an Bedeutung. Belastbare Kriterien für die Bereiche Environment, Social and Governance (ESG) werden damit auch für Unternehmen und Investoren immer wichtiger. Das liegt nicht nur an neuen regulatorischen Anforderungen (z.B. EU Taxonomy oder Corporate Sustainability Reporting Directive), sondern vor allem an den gestiegenen Anforderungen der Kunden und Kapitalmärkte nach mehr Nachhaltigkeit.

Die EU plante, bereits ab dem 01.01.2023 alle großen Kapitalgesellschaften sowie denen vergleichbaren Personengesellschaften (GmbH & Co.KG) zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsbericht zu verpflichten. Diese Pflicht wurde in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom Europäischen Rat und Parlament am 21.06.2022 beschlossen.

Da allen beteiligten Institutionen deutlich wurde, dass dies innerhalb so kurzer Zeit nicht umzusetzen ist, wurde die Einführung dieser Berichtspflicht nunmehr auf den 01.01.2025 verschoben. Weitere Details zum geänderten Zeitablauf finden Sie im folgenden Artikel.

Was bringt der Nachhaltigkeitsbericht den Unternehmen?

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere für Unternehmen ein Thema, die selbst oder deren Kunden der CSR-Berichterstattungspflicht der Europäischen Union unterliegen oder in den Anwendungskreis des deutschen Lieferkettensorgfaltsberichts fallen. Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert.

Doch nicht nur der Gesetzgeber stellt immer höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Unternehmen, auch für Kapitalgeber, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende wird das Thema immer wichtiger.

Der Nachhaltigkeitsbericht schafft Vertrauen, sendet positive Signale an die Öffentlichkeit, Partner, Mitarbeitenden und Kunden. Damit zeigen Unternehmen, dass sie sich ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst sind und transparent kommunizieren.

So achten Investoren und Kapitalgeber verstärkt auf ESG Kriterien bei ihren Investitionen in Eigenkapital und Fremdkapital. Diese Entwicklung ist bereits am gestiegenen Volumen von Green-Bond-Emissionen abzulesen.

Künftig könnten Unternehmen, die diese Kriterien langfristig nicht ausreichend berücksichtigen, einen schwierigeren bzw. kostenintensiveren Zugang zu Investitionen und Finanzierungen erhalten.

Gesetzliche Änderung

Aktuell sind folgende Unternehmen gemäß CSR-RUG von der Berichtspflicht betroffen:

  • Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen und kapitalmarktorientiert sind.
  • Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig, ob sie börsennotiert sind.
  • Unternehmen, deren Umsätze über 40 Mio. € liegen oder deren Bilanzsumme über 20 Mio. € beträgt.

Verschärfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU hat sich am 21.06.2022 auf eine neue Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Device = CSRD) geeinigt. Ziel der Richtlinie ist es, öffentlich zugängliche und vergleichbare Informationen über die Risiken und Chancen von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung zu stellen und somit letztlich den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals zu fördern. Die Richtlinie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014.

Was ändert sich?

Diese Regelung wurde nun ausgeweitet auf alle großen Kapitalgesellschaften sowie alle Gesellschaften, welche Rechnungen „wie eine große Kapitalgesellschaft“ legen. Als große Kapitalgesellschaft gilt, wer mindestens 2 dieser 3 Kriterien erfüllt:

  • Bilanzsumme >20 Mio. €,
  • Umsatz > 40 Mio. €
  • > 250 Mitarbeiter*innen

Bei Mutterunternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften gelten diese Kriterien auf konsolidierender Basis. Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Es wird geschätzt, dass sich so die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das dreißigfache erhöhen wird. Gemäß WirtschaftsWoche soll sich der Kreis betroffener Unternehmen in Deutschland von 500 auf circa 15.000 erhöhen.

Diese Berichtspflicht gilt dann für große Kapitalgesellschaften ab dem 01.01.2025 für das Geschäftsjahr 2025 sowie ab dem Geschäftsjahr 2026 auch für börsennotierte KMU und kleinere Kreditinstitute und Versicherungen.

KMU werden während eines Übergangzeitraums eine Ausnahmeregelung (“Opt-out”) in Anspruch nehmen können, d. h. sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.

Kann man sich dann noch Zeit lassen?

Je früher das Thema angegangen wird, desto früher kann sich das Unternehmen positiv positionieren und ist gut für die kommenden Regulierungen vorbereitet. Auch die Erfahrung von kapitalmarktorientierten Unternehmen zeigt, dass eine gründliche Vorbereitung dringend empfohlen wird, da die Ausarbeitung und Kontrolle von Nachhaltigkeitszielen sehr zeitintensiv ist.

Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts

Der Nachhaltigkeitsbericht beschäftigt sich in seiner Betrachtungsebene mit dem eigenen Unternehmen und dessen Umfeld. Dabei gilt der Grundsatz der „doppelten Wesentlichkeit“.

Dies bedeutet zum einen, dass sowohl aus finanzieller als auch aus nachhaltiger Perspektive berichtet werden muss. Die zweite wichtige Schlussfolgerung aus diesem Grundsatz ist, dass neben den Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt auch die Auswirkungen der Umwelt auf das Unternehmen betrachtet werden müssen.

Der Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts ist in Artikel 19a, Absatz 2 der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) genauer definiert. Unter anderem muss Auskunft gegeben werden über:

  • Das Geschäftsmodell des Unternehmens
  • Die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens sowie Maßnahmen zu dessen Erreichung
  • Die einzelnen Unternehmensbereiche und ihre Rolle für die entsprechenden Nachhaltigkeitsziele
  • Die wesentlichen Risiken, welche das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit eingeht
  • Die Handhabung dieser Risiken inklusive der internen Analyseprozesse zur Beurteilung der einzelnen Risiken

Der Nachhaltigkeitsbericht ist pflichtgemäß innerhalb des (Konzern) Lageberichts  auszuweisen. Ein eigenständiger Bericht, was der Gesetzgeber mit § 289b Abs. 3 HGB bisher erlaubte, soll abgeschafft werden.

Orientierungshilfen

Es gibt mehrere Kriterien und Richtlinien, an denen sich Unternehmen bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts orientieren können.

Große Unternehmen können sich an der DIN ISO 26000 orientieren, welche ein Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen ist. Auch die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt Standards zur transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche jedoch aufgrund ihrer Komplexität für KMU weniger geeignet erscheinen.

Welche Hilfe bietet sich denn den KMUs?

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung sowie das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee haben eine Pilotgruppe zur Unterstützung der KMU in Deutschland gegründet.

Die Gruppe „KMU-Reporting“ hilft bei dem Verständnis der Richtlinien sowie bei deren Einsatz und Anwendung. Ab November 2022 wird diese Gruppe ihre Arbeit aufnehmen.

Zur Orientierung kann für den Mittelstand auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und seine 20 Kriterien zu Rate gezogen werden.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Nachhaltigkeit im Berichtswesen in naher Zukunft höhere Aufmerksamkeit genießen wird und daher bereits heute eine Priorisierung im Unternehmen erhalten sollte.

 

Bild: Shutterstock / Romolo Tavani

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